Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) im Kreis Viersen:
Mit dem Bildungspaket sollen 2,5 Millionen Kinder neue Zukunftschancen erhalten.
Mit dem vom Bund beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaket haben im Kreis Viersen mehr als 10.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen Rechtsanspruch auf Bildung und soziale Integration. In Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und dem Jobcenter koordiniert und organisiert die Kreisverwaltung die Umsetzung des Förderpakets.
Beantragt werden kann eine Unterstützung bei der Beschaffung von Schulsachen, bei Ausflügen und Klassenfahrten, für Nachhilfeunterricht, für die Schülerbeförderung, das Mittagessen in Schule, Kindergarten oder Hort oder für die aktive Teilnahme am Vereinsleben.
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld können ihre Anträge in den Beschäftigungs- und Leistungszentren des Jobcenters abgeben. Sie erhalten dann vom Jobcenter weiteren Bescheid.
Für die Bezieher von Sozialhilfe und bei Kindern und Jugendlichen, für die es Wohngeld oder einen Kinderzuschlag gibt, ist die Kreisverwaltung für die Bearbeitung zuständig. Sie können Anträge aber vor Ort in den Beschäftigungs- und Leistungszentren des Jobcenters oder auch im örtlichen Sozialamt abgeben. Die Anträge werden dann entsprechend weitergeleitet.
Entsprechende Antragsvordrucke sind im Jobcenter oder bei der Kreisverwaltung erhältlich und stehen auch auf dieser Seite für den Kreis Viersen zum Download bereit.
Die Leistungen im Überblick:
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Schulbedarfspaket
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Mittagessen in der Kindertagesstätte oder Schule
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Ausflüge mit der Kindertagesstätte oder Schule
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Teilhabe - Mitmachen bei Kultur, Sport und Freizeit
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Notwendige Lernförderung
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